Augenschein

Augenschein
Au|gen|schein ['au̮gn̩ʃai̮n], der; -[e]s:
unmittelbare Wahrnehmung durch das Auge:
wie der Augenschein zeigt;
jmdn., etwas in Augenschein nehmen: genau und kritisch betrachten:
der Vermieter nahm die Wohnung in Augenschein.

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Au|gen|schein 〈m.; -s; unz.〉
1. äußerer Anschein
2. 〈a. Rechtsw.〉 Prüfung durch (eigene) Besichtigung
● wie der \Augenschein lehrt, verhält es sich folgendermaßen; der \Augenschein trügt in diesem Falle; sich durch \Augenschein selbst von etwas überzeugen; etwas in \Augenschein nehmen durch eigene Besichtigung prüfen; nach dem \Augenschein urteilen

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Au|gen|schein, der <o. Pl.> (geh.):
das Anschauen, die unmittelbare Wahrnehmung durch das Auge:
wie der A. zeigt, lehrt;
sich durch A. von etw. überzeugen;
dem A. nach (wahrscheinlich);
jmdn., etw. in A. nehmen (jmdn., etw. genau u. kritisch betrachten).

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Augenschein,
 
in den verschiedenen Prozessordnungen (z. B. §§ 371 ff. ZPO, § 86 StPO) ein Beweismittel, das die Prüfung des Zustandes einer Sache oder eines Sachverhalts durch unmittelbare persönliche Sinneswahrnehmung (durch Sehen, Fühlen, Hören, Schmecken) durch das Gericht bezweckt. Im Zivilprozess besteht grundsätzlich keine Pflicht, als Person eine Augenscheineinnahme zu dulden, ausgenommen zur zumutbaren Feststellung der Abstammung (§ 372 a ZPO, Abstammungsgutachten).

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Au|gen|schein, der <o. Pl.> (geh.): das Anschauen, die unmittelbare Wahrnehmung durch das Auge: wie der A. zeigt, lehrt; sich durch A. von etw. überzeugen; Juli und August sind dem A. nach für alle Fremdenverkehrsbetriebe sehr erfolgreich verlaufen (Dolomiten 1. 10. 83, 8); *jmdn., etw. in A. nehmen (genau u. kritisch betrachten).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Augenschein — Augenschein, allgemeinsprachlich die Besichtigung bzw. sinnliche Wahrnehmung eines Gegenstandes oder Vorgangs, bezeichnet im Recht die „sinnliche Wahrnehmung beweiskräftiger Tatsachen“ durch den Richter. Der richterliche Augenschein ist ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Augenschein — (Augenscheinseinnahme, Okularinspektion), in der Rechtssprache die von einer Behörde in amtlicher Eigenschaft vorgenommene Besichtigung eines Gegenstandes, namentlich die richterliche Augenscheinseinnahme. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Augenschein — der Augenschein (Aufbaustufe) geh.: das Anschauen, der äußerer Schein von etw. Synonyme: Anblick, Wahrnehmung, Bild, Erscheinungsbild Beispiel: Dem Augenschein nach war die Sache erledigt. Kollokation: jmdn., etw. nach Augenschein beurteilen …   Extremes Deutsch

  • Augenschein — 1. Agenschîn is aller Welt Tügnisse. – Schambach, 266. 2. Augenschein ist aller Welt Zeugniss. – Simrock, 648; Hillebrand, 230. Als Rechtssatz deutet es die Regel an, dass die Aussage der Zeugen sich auf deren eigene sinnliche Wahrnehmung stützen …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Augenschein — Au·gen·schein der; nur Sg, geschr; ein erster, meist oberflächlicher Eindruck: Man soll nicht nach dem Augenschein urteilen || ID jemanden / etwas in Augenschein nehmen geschr; jemanden / etwas ganz exakt und kritisch betrachten …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Augenschein — 1. Anblick, Anschauung, Ansicht, Bild, Erscheinungsbild, Wahrnehmung. 2. Anschein, Aussehen, Bild, Eindruck, Erscheinungsbild, Schein. * * * Augenschein,der:inA.nehmen:⇨ansehen(I,3) AugenscheinWahrnehmung,Anschauung,Ansicht,Erfahrung,Anblick …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Augenschein, der — Der Augenschein, des es, plur. car. das Anschauen, die unmittelbare Besichtigung einer Sache. Etwas in Augenschein nehmen, und, wenn von hohen Personen die Rede ist, nach der übertriebenen Höflichkeit der Hofsprache, etwas in hohen oder höchsten… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Augenschein — ⇡ Beweismittel …   Lexikon der Economics

  • Augenschein — Au|gen|schein, der; [e]s …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Jemanden \(oder: etwas\) in Augenschein nehmen —   Wer eine Person oder Sache genau und kritisch betrachtet, nimmt sie in Augenschein: Nachdem er alles in Augenschein genommen hatte, mietete er die Wohnung. Der Internatsleiter nahm die Ankömmlinge schweigend in Augenschein …   Universal-Lexikon

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